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Unterversicherungsverzicht - Erklärung

Kommt es zu einem versicherten Schaden und die Versicherungssumme ist zu diesem Zeitpunkt niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen, dann wird der Versicherer nur gemäß dem Verhältnis dieser beiden Summen zueinander regulieren, sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. (siehe auch §56 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Hier ein Beispiel für die Haus­rat­ver­si­che­rung

  • 75.000 EUR entsprichert dem Wert des gesamten Hausrates (=Versicherungswert)
  • 50.000 EUR ist die vereinbarte Versicherungssumme im Vertrag
  • 20.000 EUR beträgt beispielsweise die Schadenhöhe

Berechnung der Entschädigung:

(Versicherungssumme 50.000 EUR : Versicherungswert 75.000 EUR)  x Schaden 20.000 EUR = 13.333,33 EUR
Hier würde die Entschädigungsleistung lediglich 13.333,33 EUR betragen!

Bei einem Totalschaden stellt die Versicherungssumme, in unserem Beispiel 50.000 EUR, den maximalen Ersatz dar!

Hier noch ein Beispiel für die Wohngebäudeversicherung

  • 300.000 EUR entpricht dem Neuwert des Gebäudes
  • 250.000 EUR entspricht die vereinbarte Versicherungssumme im Vertrag
  • 10.000 EUR beträgt z. B. ein Leitungswasserschaden

Berechnung der Entschädigung:

(Versicherungssumme 250.000 EUR : Versicherungswert 300.000 EUR) x Schaden 10.000 EUR = 8.333,33 EUR
Hier würde die Entschädigungsleistung lediglich 8.333,33 EUR betragen!

 Bei einem Totalschaden, z. B. Feuer, stellt die Versicherungssumme von nur 250.000 EUR den Maximalwert her!

Fazit
Eine falsche Berechnung kann zum Teil fatale Folgen haben. Ihr Ver­sicherungs­makler hilft Ihnen bei der korrekten Ermittlung der Versicherungssumme und sucht Versicherer, die bei bestimmten Berechnungsmethoden auf die Einrede der Unterversicherung verzichten, damit sind Sie dann immer auf der richtigen Seite!